Sehr geehrte Mitglieder,

sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

 

vergangenes Jahr haben wir Sie bereits per Hausaushang als auch regelmäßigen Veröffentlichungen auf unserer Homepage über das Thema „Balkonkraftwerke“ informiert. Mit den ersten Sonnenstrahlen und den ersten, wärmeren Temperaturen im März ist dieses Thema bei Ihnen als Interessierte mit Sicherheit wieder stärker in den Fokus gerückt.

 

Aktuell bereiten wir für Sie die Umsetzung und einen Installationsstart im Frühjahr vor und werden Sie nach aktueller Planung hierzu erneut ca. Anfang April über die weitere Vorgehensweise informieren.

 

Sollten Sie Interesse an der Installation eines Balkonkraftwerks haben und die Vereinbarung zur Installation von Balkonkraftwerken noch nicht angefragt haben, so senden wir Ihnen diese gerne nach Ihrer Anfrage über unsere zentrale E-Mailadresse info@vfw-muenchen.de zu.

 

Abschließend bitten wir um Beachtung nachfolgender Punkte:

  • Die Montage eines Balkonkraftwerks ist erst nach geschlossener Vereinbarung (beidseitige Unterschrift Vermieterin und Mieter/Nutzer) möglich und gestattet.
  • Eine Gestattung ist nur möglich, sofern sich bereits eine Außensteckdose mit entsprechender FI-Sicherung auf dem Balkon befindet, bzw. diese auf Kosten des Mieters/Nutzers und seitens des Mieters/Nutzers beauftragter Montage durch einen Elektro-Fachbetrieb nachgerüstet wird.
  • Die häufigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema werden in absehbarer Zeit in unseren FAQs zu finden sein.

 

Ihre
Bau- und Wohnungsgenossenschaft
Verein für Wohnungskultur e. G.