Schließung - 04.10.2024
Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Geschäftsstelle am Freitag, den 04.10.2024 geschlossen ist.
In dringenden Notfällen stehen Ihnen unsere Hausmeister als auch die im Hausaushang benannten Notrufnummern zur Verfügung.
Ihre
Bau- und Wohnungsgenossenschaft
Verein für Wohnungskultur e. G.
by Bau- und Wohnungsgenossenschaft Verein für Wohnungskultur e.G.
Balkonkraftwerke
Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
am 02.08.2024 informierten wir Sie per Homepage-Artikel als auch über unsere Hausaushänge in den Häuser über die Erleichterungen des Solarpakets I sowie der Möglichkeit zur Installation von Balkonkraftwerken mit der Bitte bei bestehendem Interesse uns gegenüber dieses mitzuteilen. Vielen Dank an dieser Stelle für Ihre Rückmeldungen.
Die eingegangenen Fragen werden nun sukzessive von unserem Verwaltungsteam beantwortet. Die Vereinbarung zur Installation von Balkonkraftwerken ist inzwischen überarbeitet und wir freuen uns, Ihnen diese bei Anfrage zur Verfügung stellen zu können.
Sollten Sie Interesse an der Installation eines Balkonkraftwerks haben und die Vereinbarung zur Installation von Balkonkraftwerken noch nicht angefragt haben, so senden wir Ihnen diese gerne nach Anfrage an unsere zentrale E-Mailadresse info@vfw-muenchen.de zu.
Des Weiteren prüfen wir aktuelle mögliche Sammeltermine mit unserem Ausbaupartner, um den Aufwand für alle beteiligten Parteien so gering und effizient wie möglich zu halten.
Abschließend bitten wir um Beachtung nachfolgender Punkte:
- Die Montage eines Balkonkraftwerks ist erst nach geschlossener Vereinbarung (beidseitige Unterschrift Vermieterin und Mieter/Nutzer) möglich und gestattet.
- Eine Gestattung ist nur möglich, sofern sich bereits eine Außensteckdose mit entsprechender FI-Sicherung auf dem Balkon befindet, bzw. diese auf Kosten des Mieters/Nutzers und seitens des Mieters/Nutzers beauftragter Montage durch einen Elektro-Fachbetrieb nachgerüstet wird.
- Die häufigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema werden in absehbarer Zeit in unseren FAQs zu finden sein.
Ihre
Bau- und Wohnungsgenossenschaft
Verein für Wohnungskultur e. G.
UVI - Unterjährige Verbrauchsinformationen
Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Mieter*innen,
Themen wie die Energiekostensteigerungen, der nachhaltige Klimaschutz sowie die Senkung des CO₂-Ausstoßes und der richtige Umgang mit diesen Themen sind für uns alle allgegenwärtig. Eine nicht unerhebliche Stellschraube bildet dabei der Gebäudesektor und der damit verbundene Energieverbrauch sowie CO₂-Ausstoß. Viele Maßnahmen, ob kleinere oder größere Maßnahmen, sind notwendig, um die angestrebten Ziele, bspw. die Reduktion des CO₂-Ausstoßes etc., zu erreichen.
Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen eine Umsetzung vorstellen, die wir in allen Wohnanlagen unserer Genossenschaft sukzessive umsetzen werden.
Durch die novellierte Heizkostenverordnung schreibt der Gesetzgeber vor, dass bis Ende 2026 sämtliche Erfassungsgeräte fernablesebar sein müssen. Was bis dato Komfort und Kür war, ist mit dieser Gesetzesänderung Pflicht geworden.
Sobald die jeweilige Wohnanlage auf fernablesebare Erfassungsgeräte umgestellt wurde, ist es den einzelnen Bewohner*innen möglich, monatlich die sogenannten unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) über die APP-Lösung (iOS-/Android-fähig) oder über das Web-Portal unseres Messdienstleisters abzurufen und einzusehen. Diese werden Ihnen, sofern Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, zukünftig ähnlich wie in obiger, beispielhafter Abbildung über die o. g. digitale Lösung angezeigt.
Mit dieser Umsetzung soll ein einfacher Vergleich der Verbräuche zum Vormonat bzw. auch zum Vorjahr ermöglicht werden. Die damit bewusst geschaffene Transparenz der individuellen Verbrauchsdaten soll mehr Sensibilität für den eigenen Energieverbrauch und den Umgang hiermit schaffen. Zudem erhalten Sie in der App/dem Web-Portal zugleich nützliche Tipps für das richtige Energiesparen.
Durch die Sensibilisierung für den bewussten Umgang mit Ressourcen und möglicher Kosteneinsparung schafft die neue Heizkostenverordnung mit diesem Instrument zudem eine wichtige Grundlage, um den CO₂-Ausstoß reduzieren zu können.
In unseren Wohnanlagen Laim 2/I und Laim 2/II haben wir Ende letzten Jahres mit der Hochrüstung begonnen. Diese sind nun UVI-fähig und alle Bewohner*innen wurden dieser Tage persönlich angeschrieben, um sich bei unserem Messdienstleister für den Abruf der unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) registrieren zu können.
Damit alle Bewohner*innen von Beginn an möglichst gut informiert sind, haben wir neben o.g. Informationen auch die wichtigsten FAQs für Sie zusammengestellt:
Was muss ich nun als Bewohner*in veranlassen?
Zunächst müssen Sie als Bewohner*innen nichts weiter veranlassen. Wir informieren Sie zur passenden Zeit entsprechend.
Wann wird meine Wohnung mit fernablesebaren Erfassungsgeräte ausgestattet?
Wir haben einen Hochrüstungsplan mit unserem Messdienstleister vereinbart. Gemäß diesem Hochrüstplan werden wir zielgerichtet und rechtzeitig die Bewohner*innen über den Wechsel und die damit verbundene Hochrüstung der Erfassungsgeräte informieren. Bitte beachten Sie dazu auch immer die aktuellen Aushänge in den Schaukästen Ihrer Wohnanlagen.
Zwischen 2024 und 2026 werden wir unsere Wohnanlagen umrüsten. Ein Großteil wird nach aktueller Planung bereits voraussichtlich in 2024 umgerüstet.
Wie kann ich mithelfen, damit die Hochrüstung reibungslos erfolgt?
Wichtig ist zum einen, die Terminankündigungen im Schaukasten zu berücksichtigen. Zum anderen wird der Zugang zu Ihrer Wohnung und zu den Ablesegeräten benötigt. Daher ist es wichtig, dass die Ablesegeräte zu dem angekündigten Termin frei zugänglich sind und Sie persönlich vor Ort sind. Sofern Sie zu dem angekündigten Termin verhindert sein sollten, ist es auch möglich einen Verwandten, Bekannten oder Nachbarn zu bevollmächtigen, sodass die seitens Messdienstleister beauftragten Monteure Zugang erhalten.
WICHTIG: Der Gerätetausch erfolgt ausschließlich zu dem im Schaukasten von uns und dem Messdienstleister angekündigten Termin!
Wann kann ich die App-Lösung / Web-Portal nutzen?
Erst nach erfolgreicher Hochrüstung der Wohnanlage ist diese „UVI-fähig“. Der Messdienstleister setzt hierfür eine Hochrüstquote von über 90% voraus. Sobald diese erfüllt ist, werden Sie persönlich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zur Registrierung angeschrieben.
Nach erfolgter Registrierung haben Sie Einsicht in die App/das Web-Portal und Ihre individuellen Verbräuche.
Bekomme ich die monatlichen Verbrauchswerte auch ausgedruckt postalisch zugesendet?
Wir haben uns aufgrund des Klimaschutzes und der Reduzierung des CO₂-Ausstoßes bewusst für die kostengünstigere, onlinebasierte Einsichtnahme entschieden. Bei weiteren Fragen kommen Sie bitte gerne direkt auf die Verwaltung zu.
Abschließend möchten wir unsere gesamte Bewohnerschaft herzlich dazu einladen, diese Möglichkeit zu nutzen und mitzuwirken, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.
Ihre
Bau- und Wohnungsgenossenschaft
Verein für Wohnungskultur e. G.
TKG Novelle: TV-Anschlüsse ab 01.07.2024
Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Mieter*innen,
wie Sie sicherlich aus den Medien entnommen haben, ändert sich zum 01.07.2024 die Gesetzeslage hinsichtlich der Umlagefähigkeit von Kabel-/Fernsehgebühren.
Unsere Mitglieder und Mieter*innen möchten wir natürlich nicht ohne TV-Empfang zurücklassen und arbeiten bereits an einer adäquaten neuen Lösung.
Wichtig für Sie vorab:
Sie müssen vorerst keine Geräte kaufen, keine Verträge kündigen und auch keinen Glasfaseranschluss über die bekannten Telekommunikationsdienstleister bestellen. Wir bereiten eine Lösung vor, wie Sie auch zukünftig weiterhin kostengünstig fernsehen können.
Zu den notwendigen vertraglich erforderlichen Anpassungen werden wir rechtzeitig vor dem 30.06.2024 informieren und auf Sie zukommen.
Ihre
Bau- und Wohnungsgenossenschaft
Verein für Wohnungskultur e. G.
Telefonische Erreichbarkeit
Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Mieter*innen,
um unsere telefonische Erreichbarkeit zu verbessern sowie Ihr persönliches Anliegen schneller und effizienter bearbeiten zu können, haben wir uns dazu entschlossen unsere telefonische Erreichbarkeit neu zu organisieren.
Ab sofort begrüßt Sie eine Willkommensansage. Dort haben Sie haben von nun an drei Auswahlmöglichkeiten, damit wir uns Ihrem Anliegen gezielt annehmen können und Ihnen einer unserer fachkundigen Mitarbeiter*innen direkt zur Verfügung steht. Die Auswahlmöglichkeiten sind unterteilt zu Fragen und Anliegen rund um die Immobilienverwaltung und -vermietung, Meldungen bzw. Fragen von/zu technischen Angelegenheiten sowie Fragen und Anliegen zu Zahlungsverkehr, Mietenbuchhaltung etc.
Unsere telefonischen Sprechzeiten sind Montag – Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Telefonnummer: 089 – 54 67 52 0
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihre
Bau- und Wohnungsgenossenschaft
Verein für Wohnungskultur e.G.
Grußworte
Sehr geehrte Mitglieder:innen, sehr geehrte Mieter:innen,
ich freue mich sehr, Sie alle auf diesem Wege als neuer geschäftsführender Vorstand der Bau- und Wohnungsgenossenschaft Verein für Wohnungskultur e.G. zu begrüßen.
Es ist mir eine große Freude, von nun an die Geschicke Ihrer Genossenschaft gemeinsam mit meinen beiden Vorstandskollegen, Frau Claudia Leipnitz und Herrn Dr. Klaus Schöppel, zu führen und das Unternehmen im genossenschaftlichen Sinn beständig fortzuführen und weiterzuentwickeln, damit wir Ihnen auch in Zukunft sicheren und attraktiven Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.
In Zeiten wie der aktuellen wirtschaftlichen Rezession sowie den sich stetig ändernden Rahmenbedingungen durch die Politik, wie beispielsweise den Anforderungen aus der Klimaschutzpolitik, gilt es diese langfristig und mit dem notwendigen unternehmerischen Weitblick wirtschaftlich und zukunftsorientiert zu beurteilen sowie dementsprechend zu agieren. Die nachhaltige Sicherung eines lebenswerten und attraktiven Wohnraums sowie die Erfüllung der für unsere Genossenschaft bestmöglichen Klimaschutzziele stehen dabei für mich persönlich an oberster Stelle.
Ich freue mich sehr auf die neuen Herausforderungen, die Zusammenarbeit mit unserem engagierten Verwaltungs- und Hausmeisterteam sowie Sie alle bei entsprechender Gelegenheit auch einmal persönlich kennenzulernen.
Herzliche Grüße
Ihr Frederik Katz
Bau- und Wohnungsgenossenschaft Verein für Wohnungskultur e.G.
Keine Annahme von Mietbewerbungen von Nichtmitgliedern
Hinweis für Wohnungsinteressent:innen
Die Bewerbungen für unsere Wohnungen sind so stark gestiegen, dass wir den Wunsch nach einer passenden Wohnung keinesfalls mehr in angemessener Zeit erfüllen können.
Wir nehmen deshalb keine Bewerbungen von Nichtmitgliedern mehr an. Bewerbungen werden nur von Mitgliedern und engen Verwandten von Mitgliedern angenommen.
Dieser Schritt fällt uns nicht leicht, jedoch möchten wir Ihnen keine unerfüllten Hoffnungen machen. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis.
Eine Bewerbung zur Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist erst nach einer Mieterschaft von 5 Jahren möglich.
Ihre
Bau- und Wohnungsgenossenschaft Verein für Wohnungskultur e.G.
Das Balkon und Terrassen 1x1
Das Balkon und Terrassen 1×1
Sehr geehrte Mitglieder, Mieterinnen und Mieter, Freunde der Sonne!
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über die wichtigsten Balkonregeln für diesen Sommer informieren, um diesen gemeinsam und stressfrei genießen zu können.
- Auch wenn ein kleiner Regenbogen ein schönes Naturschauspiel darstellt, sollten Sie beim Gießen ihrer Pflanzen darauf achten, dass nur Ihre Gewächse und nicht die Nachbarn unter Ihnen nass werden.
- Bei der Beleuchtung Ihrer Sommerresidenz bitten wir Sie das alte Sprichwort – weniger ist manchmal mehr – zu beherzigen.
- Musik, leidenschaftliche Telefonate und lautstarke Diskussionsrunden sollten im Interesse aller Hausbewohner ab 22.00 Uhr nach innen verlagert werden.
- Nehmen Sie beim Verschönern Ihres kleinen Reichs Rücksicht darauf, dass Ihre Pflanzen dieses nicht eigenständig verlassen um beim Nachbarn zu spionieren.
- Leider birgt auch Passiv-Grillen negative Folgen (Rauch etc.) für Ihre Nachbarn. Wir bitten Sie auf geeignete Grillplätze auszuweichen, um dicke Luft zu vermeiden.
Bemühen Sie sich um die Einhaltung der Hinweise, denn nur „Wer gute Nachbarn hat bekommt auch einen guten Sommer“.J
Mit sonnigen Grüssen
Ihre
Bau- und Wohnungsgenossenschaft Verein für Wohnungskultur e.G.
Tipps fürs richtige Lüften
Sehr geehrte Mitglieder, Mieterinnen und Mieter,
wir möchten Ihnen – passend zur Jahreszeit – Tipps fürs richtige Lüften gegen Schimmel und fürs Wohlbefinden geben.
Wenn es draußen kalt wird, möchte man es drinnen natürlich angenehm warm haben. Doch gerade in Zeiten steigender Energiekosten versuchen viele Bewohnerinnen und Bewohner durch unregelmäßiges Heizen Geld zu sparen – und bewirken dadurch leider oft das Gegenteil!
Wer Energie einsparen möchte, sollte – statt auf das Lüften zu verzichten – lieber darauf achten, einen bestmöglichen Luftaustausch zwischen Heizkörper und Raumluft zu gewährleisten.
Unsere Tipps:
- Kontinuierlich Heizen
- Regelmäßig Lüften
D.h. nicht Kippen, sondern morgens und abends 10 Min. die Fenster öffnen
- Heizkörper Freihalten
So sorgen Sie für ein angenehmes Wohnklima!
Ihre
Bau- und WohnungsgenossenschaftVerein für Wohnungskultur e.G.