UVI - Unterjährige Verbrauchsinformationen
Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Mieter*innen,
Themen wie die Energiekostensteigerungen, der nachhaltige Klimaschutz sowie die Senkung des CO₂-Ausstoßes und der richtige Umgang mit diesen Themen sind für uns alle allgegenwärtig. Eine nicht unerhebliche Stellschraube bildet dabei der Gebäudesektor und der damit verbundene Energieverbrauch sowie CO₂-Ausstoß. Viele Maßnahmen, ob kleinere oder größere Maßnahmen, sind notwendig, um die angestrebten Ziele, bspw. die Reduktion des CO₂-Ausstoßes etc., zu erreichen.
Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen eine Umsetzung vorstellen, die wir in allen Wohnanlagen unserer Genossenschaft sukzessive umsetzen werden.
Durch die novellierte Heizkostenverordnung schreibt der Gesetzgeber vor, dass bis Ende 2026 sämtliche Erfassungsgeräte fernablesebar sein müssen. Was bis dato Komfort und Kür war, ist mit dieser Gesetzesänderung Pflicht geworden.
Sobald die jeweilige Wohnanlage auf fernablesebare Erfassungsgeräte umgestellt wurde, ist es den einzelnen Bewohner*innen möglich, monatlich die sogenannten unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) über die APP-Lösung (iOS-/Android-fähig) oder über das Web-Portal unseres Messdienstleisters abzurufen und einzusehen. Diese werden Ihnen, sofern Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, zukünftig ähnlich wie in obiger, beispielhafter Abbildung über die o. g. digitale Lösung angezeigt.
Mit dieser Umsetzung soll ein einfacher Vergleich der Verbräuche zum Vormonat bzw. auch zum Vorjahr ermöglicht werden. Die damit bewusst geschaffene Transparenz der individuellen Verbrauchsdaten soll mehr Sensibilität für den eigenen Energieverbrauch und den Umgang hiermit schaffen. Zudem erhalten Sie in der App/dem Web-Portal zugleich nützliche Tipps für das richtige Energiesparen.
Durch die Sensibilisierung für den bewussten Umgang mit Ressourcen und möglicher Kosteneinsparung schafft die neue Heizkostenverordnung mit diesem Instrument zudem eine wichtige Grundlage, um den CO₂-Ausstoß reduzieren zu können.
In unseren Wohnanlagen Laim 2/I und Laim 2/II haben wir Ende letzten Jahres mit der Hochrüstung begonnen. Diese sind nun UVI-fähig und alle Bewohner*innen wurden dieser Tage persönlich angeschrieben, um sich bei unserem Messdienstleister für den Abruf der unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) registrieren zu können.
Damit alle Bewohner*innen von Beginn an möglichst gut informiert sind, haben wir neben o.g. Informationen auch die wichtigsten FAQs für Sie zusammengestellt:
Was muss ich nun als Bewohner*in veranlassen?
Zunächst müssen Sie als Bewohner*innen nichts weiter veranlassen. Wir informieren Sie zur passenden Zeit entsprechend.
Wann wird meine Wohnung mit fernablesebaren Erfassungsgeräte ausgestattet?
Wir haben einen Hochrüstungsplan mit unserem Messdienstleister vereinbart. Gemäß diesem Hochrüstplan werden wir zielgerichtet und rechtzeitig die Bewohner*innen über den Wechsel und die damit verbundene Hochrüstung der Erfassungsgeräte informieren. Bitte beachten Sie dazu auch immer die aktuellen Aushänge in den Schaukästen Ihrer Wohnanlagen.
Zwischen 2024 und 2026 werden wir unsere Wohnanlagen umrüsten. Ein Großteil wird nach aktueller Planung bereits voraussichtlich in 2024 umgerüstet.
Wie kann ich mithelfen, damit die Hochrüstung reibungslos erfolgt?
Wichtig ist zum einen, die Terminankündigungen im Schaukasten zu berücksichtigen. Zum anderen wird der Zugang zu Ihrer Wohnung und zu den Ablesegeräten benötigt. Daher ist es wichtig, dass die Ablesegeräte zu dem angekündigten Termin frei zugänglich sind und Sie persönlich vor Ort sind. Sofern Sie zu dem angekündigten Termin verhindert sein sollten, ist es auch möglich einen Verwandten, Bekannten oder Nachbarn zu bevollmächtigen, sodass die seitens Messdienstleister beauftragten Monteure Zugang erhalten.
WICHTIG: Der Gerätetausch erfolgt ausschließlich zu dem im Schaukasten von uns und dem Messdienstleister angekündigten Termin!
Wann kann ich die App-Lösung / Web-Portal nutzen?
Erst nach erfolgreicher Hochrüstung der Wohnanlage ist diese „UVI-fähig“. Der Messdienstleister setzt hierfür eine Hochrüstquote von über 90% voraus. Sobald diese erfüllt ist, werden Sie persönlich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zur Registrierung angeschrieben.
Nach erfolgter Registrierung haben Sie Einsicht in die App/das Web-Portal und Ihre individuellen Verbräuche.
Bekomme ich die monatlichen Verbrauchswerte auch ausgedruckt postalisch zugesendet?
Wir haben uns aufgrund des Klimaschutzes und der Reduzierung des CO₂-Ausstoßes bewusst für die kostengünstigere, onlinebasierte Einsichtnahme entschieden. Bei weiteren Fragen kommen Sie bitte gerne direkt auf die Verwaltung zu.
Abschließend möchten wir unsere gesamte Bewohnerschaft herzlich dazu einladen, diese Möglichkeit zu nutzen und mitzuwirken, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.
Ihre
Bau- und Wohnungsgenossenschaft
Verein für Wohnungskultur e. G.
by Bau- und Wohnungsgenossenschaft Verein für Wohnungskultur e.G.
TKG Novelle: TV-Anschlüsse ab 01.07.2024
Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Mieter*innen,
wie Sie sicherlich aus den Medien entnommen haben, ändert sich zum 01.07.2024 die Gesetzeslage hinsichtlich der Umlagefähigkeit von Kabel-/Fernsehgebühren.
Unsere Mitglieder und Mieter*innen möchten wir natürlich nicht ohne TV-Empfang zurücklassen und arbeiten bereits an einer adäquaten neuen Lösung.
Wichtig für Sie vorab:
Sie müssen vorerst keine Geräte kaufen, keine Verträge kündigen und auch keinen Glasfaseranschluss über die bekannten Telekommunikationsdienstleister bestellen. Wir bereiten eine Lösung vor, wie Sie auch zukünftig weiterhin kostengünstig fernsehen können.
Zu den notwendigen vertraglich erforderlichen Anpassungen werden wir rechtzeitig vor dem 30.06.2024 informieren und auf Sie zukommen.
Ihre
Bau- und Wohnungsgenossenschaft
Verein für Wohnungskultur e. G.